Stand: Februar 2019
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“ genannt) und Hamburg Erlebniswelt e.K. vertreten durch den Inhaber Ayhan Erberk. Mit der Buchung erkennt der Kunde diese Bedingungen an.
I. Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von Hamburg Erlebniswelt e.K. im Rahmen von Stadtführungen, Rundgängen, Stadtrundfahrten, Fahrdienstleistungen sowie Veranstaltungen jeglicher Art für Verbraucher, Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Der Einbeziehung Ihrer eigenen Vertragsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn wir haben ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.
2. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden, die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. In diesen Fällen gilt die Annahme der Leistungen durch den Kunden als Anerkennung dieser AGB.
3.Hamburg Erlebniswelt e.K. erhebt und speichert die für die Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten. Hamburg Erlebniswelt e.K. beachtet die gesetzlichen Bestimmungen bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten. Wir verpflichten uns, die uns überlassen Daten nur zum Zweck der Leistungserbringung, Bearbeitung von Anfragen, Erstellung von Angeboten oder Rechnungen zu verwenden und entsprechend vertraulich zu behandeln.Weitere Informationen zum Schutz Ihrer Daten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
4. Hamburg Erlebniswelt e.K.ist berechtigt die allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder in Teilen zu ändern. Die Mitteilung über die Änderung erfolgt durch Bereitstellung der neuen AGB auf der Homepage.
II. Auftragserteilung, Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss
1. Die Angebote von Hamburg Erlebniswelt e.K. sind unverbindlich und freibleibend. Mit der Buchung oder Beförderungsauftrag der mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, über das Online Kontaktformular oder über das Online Buchungssystem erfolgen kann, bietet der Kunde Hamburg Erlebniswelt e.K. den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an. Werden Aufträge zugunsten eines Dritten ausgeführt, ist die entsprechende Vergütung im Zweifel vom Kunden zu entrichten.
2. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung seitens Hamburg Erlebniswelt e.K. zustande. Etwaige Nebenabreden oder Änderungen unterliegen immer der schriftlichen Bestätigung.
3. Bei mündlicher Anmeldung erfolgt die Anerkenntnis dieser AGB, soweit nicht aus dem Angebot von Hamburg Erlebniswelt e.K.bekannt, entweder durch persönliche Kenntnisnahme des vorgelegten Exemplars vor Ort bzw. nach ausdrücklichem Verzicht auf vorherige Kenntnisnahme und Ihrem Einverständnis der Nachreichung.
III. Leistung und Buchungsbedingungen
1. Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus der Leistungsbeschreibung seitens Hamburg Erlebniswelt e.K. sowie den gegebenenfalls darüber hinaus getroffenen Vereinbarungen. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Hamburg Erlebniswelt e.K.
2. Hamburg Erlebniswelt e.K. behält sich vor, bei bestimmten Veranstaltungen eine Mindestteilnehmerzahl zur Bedingung zu machen oder einen Mindestpreis.
3. Für vorvertragliche Leistungen kann eine aufwandsabhängige Bearbeitungspauschale erhoben werden, die im Falle des Zustandekommens des Vertrages auf den vereinbarten Preis angerechnet wird.
4. Die vereinbarte Leistung umfasst nicht:
4.1 Die Beaufsichtigung von Gästen, insbesondere von Kindern, Schulklassen, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Personen;
4.2 Die Beaufsichtigung und Haftung von Sachen, die der Kunde oder einer seiner Gäste zu einer Veranstaltung mitbringt.
5. Die maximale Teilnehmerzahl pro Gästeführer beträgt bei Stadtrundgängen zu Fuß 30 Personen (auch bei kombinierten Busrundfahrten/Fußführungen).
5.1. Überschreitet die Zahl der zur Führung erscheinenden Teilnehmer eine vereinbarte Zahl oder, ohne ausdrückliche anderweitige Vereinbarung, die Zahl von 30 Personen pro Gästeführer, so ist Hamburg Erlebniswelt e.K. berechtigt, einen weiteren Gästeführer hinzuzuziehen. Dieser weitere Gästeführer ist unabhängig davon, um wie viele Personen die vereinbarte Teilnehmerzahl überschritten wurde, entsprechend den gültigen Vergütungssätzen vollständig zu vergüten. Es liegt im Ermessen des ursprünglichen und des hinzugezogenen Gästeführers, die Gruppe aufzuteilen. Kann bei Überschreitung der vereinbarten Personenzahl ein weiterer Gästeführer nicht gefunden werden, so hat Hamburg Erlebniswelt e.K einen Vergütungsanspruch in Höhe des zweifachen Satzes gemäß der geltenden Vergütungsregelung.
6. Hamburg Erlebniswelt e.K. behält sich vor, in Ausnahmen die aus diesem Vertrag entstandenen Rechte auf ein anderes Unternehmen zu übertragen. Hierüber wird der Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Der Auftraggeber hat nach Kenntnisnahme ein Rücktrittsrecht.
IV. Zahlungsbedingungen
1. Die Bezahlung der in Auftrag gegebenen Dienstleistung erfolgt unter Nutzung der vom Kunden während des Buchungsprozesses ausgewählten Zahlungsmethode. Akzeptiert werden gängige Kreditkarten, Sofortüberweisung oder Paypal. Eine Barzahlung vor Ort in Euro ist ggf. auch möglich. Bei Zahlung auf Rechnung ist das Entgelt innerhalb von 14 Tagen nach Übermittlung der Rechnung zahlbar. Maßgeblich zur Fristwahrung ist der Geldeingang. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug auf ein auf der Rechnung genanntes Konto zu überweisen. Der Kunde ist nicht berechtigt den Rechnungsbetrag zu mindern oder zurückzubehalten wenn Gegenansprüche bestehen, außer die Ansprüche sind rechtswirksam oder unstrittig.
Wurden die Teilnahmegebühren nicht bis zu diesem Zeitpunkt bezahlt, sind wir berechtigt, Ihnen die Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen.
2. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Preise. Alle Preise von Veranstaltungen, welche sich an Verbraucher richten, verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Angeboten für gewerbliche Kunden ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht in unseren angegebenen Preisen eingeschlossen.
3. Etwaige Eintrittsgelder, Parkgebühren, Beförderungskosten, Verpflegungskosten sind nicht im Preis enthalten und werden direkt vor Ort vom Kunden selbst bezahlt. Abweichungen von dieser Regelung müssen schriftlich vereinbart werden.
V. Rücktritt durch den Kunden
1. Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Bereits gezahlte Vorleistungen wie z.B. Eintrittstickets für die Elbphilharmonie Plazaführung (diese kosten für Touranbieter 5,00€ p.P.) werden dennoch in Rechnung gestellt. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und muss vom Veranstalter bestätigt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Veranstaltung nicht teil, ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Veranstalter kann den Schaden konkret berechnen oder nach seiner Wahl einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen.
2.Stornierungsbedingungen von Hamburg Erlebniswelt e.K.:
Bei Einzelpersonen/ Öffentlichen Führungen:
Bei Gruppenführungen oder privaten Führungen/Stadtrundfahrten (beauftragt):
3. Für eventuell in Auftrag gegebene Fremdleistungen, die von unseren Partnern gestellt werden, gelten deren Stornofristen und Gebühren.
VI Rücktritt durch Hamburg Erlebniswelt e.K.
Hamburg Erlebniswelt e.K. behält sich vor, in folgenden Fällen vom Vertrag vollständig oder teilweise zurückzutreten, auch kurzfristig und vor Ort.
1. Bei Einwirkung höherer Gewalt.
2. Bei akuter Erkrankung oder Nichterscheinen des Gästeführers.
3. Wenn ein Kunde oder Teilnehmer/innen der Gruppe die Durchführung der Leistung, ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört.
4. Wenn ein Kunde oder einzelne Teilnehmer/innen sich vertragswidrig verhalten bzw. Sicherheitshinweise grob fahrlässig missachten.
5. Wenn ein Kunde aufgrund Fehleinschätzung den Programmanforderungen nicht gewachsen sind.
6. Wir behalten uns vor, eine Veranstaltungsbuchung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren vollständig zurückerstattet.
VII Beförderungsbestimmungen in unseren Fahrzeugen
1. Die Fahrzeuge von Hamburg Erlebniswelt e.K. dürfen nicht zu Fahrten, die über den vertragsmäßigen Gebrauch hinausgehen genutzt werden. Außerdem dürfen die Fahrzeuge von Hamburg Erlebniswelt e.K. nicht zur die Beförderung von gefährlichen Stoffen jeglicher Art, zur Begehung von Straftaten im Sinne des deutschen Strafgesetzbuches, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht ist, genutzt werden.
2. Bei nicht im Fahrtwunsch angegebenem Übergepäck, Sperrgepäck oder der Beförderung von Tieren können entsprechende Zuschläge erhoben werden. Die Vergütung für die Geschäftsbesorgung fällt dann entsprechend höher aus, als in der Buchungsbestätigung angegeben. Hamburg Erlebniswelt e.K.kann die Beförderung von Personen, nicht vereinbartem Gepäck und/oder Tieren verweigern, wenn es die Platz- und Sicherheitsverhältnisse nach seiner Einschätzung nicht zulassen. Das gilt auch, wenn Tiere nicht in einer geschlossenen und geeigneten Transportbox untergebracht sind.
3. Bei der Beförderung von Kindern bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, wenn diese nicht größer als 150 cm sind, sind in der Bundesrepublik Deutschland Rückhalteeinrichtungen bzw. Kindersitze Pflicht. Hamburg Erlebniswelt e.K.stellt dem Kunden kostenlose Kindersitze für die gebuchte Fahrt zur Verfügung. Der Bedarf an Rückhalteeinrichtungen für Kinder ist vom Kunden im Fahrtwunsch durch Angabe von Anzahl, Alter und Gewicht der zu befördernder Kinder sowie der benötigten Art der Rückhalteeinrichtung anzugeben.
4. Hamburg Erlebniswelt e.K.kann eine Beförderung verweigern, wenn zwingende Anforderungen vom Kunden im Fahrtwunsch nicht oder nicht zutreffend mitgeteilt wurden. Ist deswegen eine Beförderung nicht möglich, hat dies keinen Einfluss auf die Vergütung von Hamburg Erlebniswelt e.K.aus dem Leistungsvertrag mit dem Kunden für die konkrete Beförderung.
VIII Haftung und Pflichten des Kunden/Auftraggebers
1. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, vereinbarte, aber zu bemängelnde oder fehlende Leistungen dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen.
2. Eine Haftung seitens des Veranstalters bezieht sich auf die vereinbarten Leistungen und ist für Schäden und Unfällen ausgeschlossen. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.
3. Bei Kinder- und Jugendführungen und Schulklassen übernimmt grundsätzlich weder Veranstalter noch der Gästeführer die Aufsichtspflicht. Das Begleitpersonal muss vom Kunden gestellt werden.
4. Der Kunde hat sich während der Fahrt in unseren Fahrzeugen so zu verhalten, dass insbesondere die eigene Sicherheit und die des Chauffeurs nicht gefährdet wird. Das Fahrzeug ist sorgsam zu behandeln und es sind die technischen Anweisungen bei der Benutzung zu beachten. Der Kunde verpflichtet sich aus Gründen der Verkehrssicherheit insbesondere die Anschnallpflicht einzuhalten und den Anweisungen des Chauffeurs zu folgen. Der Chauffeur trägt die Verantwortung zur sicheren Durchführung der Fahrt. Den Fahrgästen ist es daher insbesondere untersagt, die Türen während der Fahrt zu öffnen, Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen und/oder Körperteile herausragen zu lassen oder aus dem Fahrzeug zu schreien. Wird auf die Anweisung nicht reagiert oder es erfolgt ein nicht vertragsmäßiger Umgang mit dem zur Verfügung gestellten Fahrzeug, liegt die Berechtigung zur sofortigen Kündigung des Vertrages vor, ohne, dass es einer weiteren Mitteilung bedarf. In diesem Fall ist Hamburg Erlebniswelt e.K. berechtigt die Leistung für den gesamten Auftrag in Rechnung zu stellen. Bei nicht vertragsgemäßen Umgang mit dem Fahrzeug entsteht ein Anspruch auf Schadenersatz. Etwaige Schäden am Fahrzeug oder sonstige Beschädigungen sind vom Kunden zu ersetzen. Sind Fahrgast und Kunde nicht identisch, haften diese als Gesamtschuldner auch dann, wenn beim Kunden kein Verschulden vorliegt. Sollte das Fahrzeug grob oder fahrlässig verunreinigt werden, wird die Reinigung hierfür gesondert in Rechnung gestellt.
5. Rauchen ist im Fahrgastraum der Fahrzeuge verboten. Ignoriert der Kunde oder ein Fahrgast dies, so hat der Kunde die Kosten einer Fahrzeugreinigung und den hierdurch entstehenden Nutzungsausfall zu tragen. Das Mitbringen von Speisen ist unerwünscht. Alkoholische Getränke dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht und im Fahrzeug konsumiert werden.
6. Hamburg Erlebniswelt e.K. ist nicht verpflichtet, die übermittelten Daten des Kunden auf Richtigkeit zu überprüfen. Der Kunde trägt den Schaden, der aus Irrtümern, Übermittlungsfehlern und Missverständnissen mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, über das Online Kontaktformular oder über das Online Buchungssystem im Verkehr mit den Kunden oder mit Dritten entsteht, sofern der Schaden nicht von Nordtransfer Limousinenservice verschuldet wurde.
IX Haftung von Hamburg Erlebniswelt e.K.
1. Der Veranstalter haftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Gästeführer/Innen, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
2.Der Veranstalter haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter empfohlen oder vermittelt werden (z.B. Bahn-, Bus oder Taxiunternehmen, gastronomische Betriebe, Museums- oder Ausstellungsbesuche usw.)
3. Hamburg Erlebniswelt e.K.haftet für alle dem Kunden grob schuldhaft zugefügten Schäden, soweit eine Deckung des Schadens im Rahmen der für das entsprechende Fahrzeug abgeschlossenen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Im Falle des Verzuges tritt eine Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ein.
4. Für den Fall, dass mögliche Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung vertraglicher Leistungen in Betracht kommen, müssen diese spätestens bis zum 3. Werktag schriftlich nach Auftragsbeendigung bei Hamburg Erlebniswelt e.K.vorliegen.
5. Keine Haftung wird übernommen, wenn die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder besonderer Ereignisse, ganz oder auch nur teilweise nicht zu erbringen ist, auch dann, wenn Aufträge mit fixen Terminen oder Fristen vereinbart wurden. Hamburg Erlebniswelt e.K. behält sich vor, bei technischen Störungen, Pannen am Fahrzeug, Einwirkung höherer Gewalt, extrem schlechten Witterungsverhältnissen, Streik oder gesetzlichen Auflagen vom Vertrag vollständig oder teilweise zurückzutreten, auch kurzfristig und vor Ort. Hamburg Erlebniswelt e.K.versucht dem Kunden ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen, sollte dieses nicht gelingen, erhält er eine evtl. Anzahlung zurück. Weitere Regresse gegenüber Hamburg Erlebniswelt e.K.sind ausgeschlossen.
6. Der Haftungsausschluss trifft auch zu, wenn die vorgenannten Gründe bei zur Auftragserfüllung notwendigen Partnerunternehmen auftreten. Unter diesen Umständen ist Hamburg Erlebniswelt e.K.berechtigt, den Zeitpunkt für die Erbringung der Leistung um die Dauer der Beeinträchtigung zuzüglich einer angemessenen Frist neu festzusetzen, oder ganz, bzw. teilweise unter Berücksichtigung des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Ein Haftungsausschluss ist auch dann gegeben, wenn die Dauer der Beförderung überschritten wurde , dies aber darauf beruht, dass selbst unter Anwendung größter Sorgfalt eine Überschreitung und dessen Folgen nicht zu vermeiden gewesen wäre, z.B. bei Staus oder unvorhersehbaren Straßensperrungen. Hamburg Erlebniswelt e.K. darf mit der Ausführung aller ihr übertragenen Geschäfte im eigenen Namen Dritte ganz oder teilweise beauftragen, wenn sie dies auch unter Abwägung der Interessen des Kunden für gerechtfertigt hält. Macht Nordtransfer hiervon Gebrauch, so beschränkt sich die Verantwortlichkeit auf sorgfältige Auswahl und Unterweisung des beauftragten Dritten.
X Zugänglichkeit örtlicher Sehenswürdigkeiten und deren Sonderregelungen
1. Hamburg Erlebniswelt e.K. hat keinen Einfluss auf Einlasszeiten örtlicher Sehenswürdigkeiten. Die in der von Hamburg Erlebniswelt e.K. Auftragsbestätigung genannte Uhrzeit gilt daher lediglich für den Führungsbeginn. Sie garantiert nicht
den Einlass zu einer Sehenswürdigkeit zum genannten Zeitpunkt.
2. Des Weiteren hat Hamburg Erlebniswelt e.K. keinen Einfluss auf die generelle Zugänglichkeit von Museen und öffentlichen Gebäuden, insbesondere Kirchen an Sonn- und Feiertagen (bspw. Schließung wg. Gottesdiensten, Sonderveranstaltungen etc.).
XI Gerichtsstand, Rechtswahl und Übersetzung der AGB
1. Für alle vorausgegangenen Geschäfts- und Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Hamburg Erlebniswelt e.K.gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für sämtliche
Streitigkeiten die sich aus dem Vertrag bzw. dem Vertragsverhältnis ergeben ist Hamburg.
2. Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Gerichtsstand für Klagen der Hamburg Erlebniswelt e.K. dessen Geschäftssitz, also Hamburg.
3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind durch die internationalen Geschäftsbeziehungen auch in englischer Sprache vorhanden. Bei etwaigen Abweichungen der englischen Übersetzung zum deutschen Text, gilt die deutsche Fassung.
XII 12. Salvatorische Klausel
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. des Vertrages insgesamt zur Folge.
© Hamburg Erlebniswelt e.K./ Nordtransfer Limousinenservice
Inh. Ayhan Erberk
Veringstraße 52
21107 Hamburg
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